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Schädlingsbekämpfung in Südhessen — Kreis Groß-Gerau und Landkreis Darmstadt-Dieburg Der Fall wird vor der Anfahrt erfasst Termin beim Anruf abgestimmt
Südhessen Schädlingsbekämpfung Logo 01579 250660-3Rüsselsheim und der Norden
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Schädlinge erkennen: Ihr Kammerjäger-Überblick

Diese Seite zeigt elf Schädlingsarten auf einen Blick. Sie erfahren, woran Sie den Befall erkennen und was rechtlich wichtig ist. Die genaue Behandlung finden Sie auf der jeweiligen Themenseite.

  • ElfArten im Vergleich
  • Erkennungsmerkmalestatt Behandlung
  • Wirschätzen Ihren Fall ein
Bestimmungsnotizen zu Schädlingsarten
  • Erst erfassenDer Fall wird aufgenommen, bevor jemand losfährt.
  • Termin beim AnrufZeitpunkt und Dringlichkeit werden gleich abgestimmt.
  • 28 Städte und GemeindenDrei Teilgebiete sorgen für kurze Wege.
Einstieg

Zuerst die Art, dann das Verfahren

Bevor eine Fachkraft anrückt, muss klar sein, um welche Art es geht. Eine Wespe verlangt ein anderes Vorgehen als eine Maus. Manche Tiere stehen unter Artenschutz, andere dürfen ohne Weiteres behandelt werden. Darum steht am Anfang jedes Anrufs eine kurze Einschätzung: Was haben Sie gesehen, gehört oder gefunden?

Erst wenn die Art feststeht, ändert sich das weitere Vorgehen deutlich. Bei geschützten Tieren braucht es unter Umständen eine Genehmigung, bevor überhaupt etwas passiert. Bei Vorratsschädlingen geht es zuerst um befallene Lebensmittel, nicht um ein Mittel. Diese Übersicht ordnet die Arten vor, damit Sie am Telefon schneller zum passenden Ablauf kommen.

Welche Art wann auffällt

Manche Schädlinge zeigen sich das ganze Jahr, andere haben eine deutliche Spitzenzeit. Das hilft bei der ersten Einordnung am Telefon.

  • FrühjahrMarder suchen jetzt verstärkt einen Unterschlupf für den Nachwuchs, oft auf Dachböden im Wohngebiet.
  • SommerWespen, Ameisen und Flöhe erreichen ihre Hochphase, dazu kommen erste Bettwanzen nach Reisen.
  • HerbstNagetiere suchen jetzt vermehrt ein warmes Winterquartier und dringen häufiger in Gebäude ein.
  • GanzjährigSchaben, Silberfische, Vorratsschädlinge und Waschbären treten unabhängig von der Jahreszeit auf.

Was rechtlich zu beachten ist

Hornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz, ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Marder und Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, hier gilt vergrämen und Zugänge schließen statt töten. Fledermäuse im Gebäude sind streng geschützt und dürfen nicht eigenmächtig vertrieben werden. Diese Einordnung entscheidet oft schon am Telefon über das weitere Vorgehen.

Bei Ratten auf privatem Grund liegt die Bekämpfung beim Eigentümer, gemeldet wird beim Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde. In Mietwohnungen ist Befall meist Sache des Vermieters, der Mieter muss ihn unverzüglich anzeigen. An geschütztem Fachwerk ist vor einer Holzschutzbehandlung die Untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen. Diese Zuständigkeiten kennt die Einschätzung am Telefon und leitet Sie entsprechend weiter.

Art unklar? Am Telefon geklärt.

Beschreiben Sie, was Sie sehen — Spuren, Geräusche, Ort im Haus. Danach steht fest, welche Behandlung überhaupt in Frage kommt.

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Was die Arten gemeinsam haben

So unterschiedlich die Tiere sind, einige Punkte gelten für fast alle Fälle gleichermaßen. Das erleichtert den ersten Anruf.

  • Einschätzung vor OrtBei jeder Art folgt auf den Anruf zunächst eine Einschätzung, bevor eine Fachkraft anrückt.
  • Diskrete AnfahrtFahrzeuge und Kleidung sind nicht beschriftet, das gilt unabhängig von der Schädlingsart.
  • Region SüdhessenAlle elf Arten werden im Kreis Groß-Gerau und im Landkreis Darmstadt-Dieburg behandelt.
  • Recht vor MittelBei mehreren Arten entscheidet zuerst das Recht, ob und wie überhaupt behandelt werden darf.

Häufige Fragen zu den Arten

Woher weiß ich, welche Art bei mir ist?

Beschreiben Sie am Telefon, was Sie sehen oder hören: Geräusche, Kotspuren, Insekten oder Nester. Anhand dieser Angaben schätzen wir den Fall ein und klären, welche Art wahrscheinlich vorliegt.

Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?

Nein, Hornissen stehen unter Artenschutz. Ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Wir klären das im Vorfeld mit Ihnen.

Wer zahlt bei Befall in einer Mietwohnung?

Schädlingsbefall ist in der Regel Sache des Vermieters. Der Mieter muss den Befall unverzüglich anzeigen und die Behandlung dulden, damit sie überhaupt stattfinden kann.

Behandelt ihr auch Tauben?

Nein, Tauben behandeln wir nicht. Bei Taubenproblemen zählen ohnehin nur Abwehrmittel wie Netze oder Spanndraht, eine Tötung ist weder nötig noch erlaubt.

Kommt ihr auch außerhalb der Hauptsaison?

Ja, viele Arten wie Schaben, Silberfische oder Nagetiere treten ganzjährig auf. Sie können unabhängig von der Jahreszeit anrufen, wir schätzen den Fall dann ein.

Fall aufnehmen

Wir rufen zurück und legen den Termin. Welcher Betrieb ihn übernimmt, sagen wir Ihnen dabei und bestätigen es schriftlich.

Pflichtfelder sind mit * markiert. Kostenfreie Anfahrt. Telefonisch: 01579 250660-3

Anrufen: 01579 250660-3 Wir schätzen den Fall am Telefon ein