Zwei Kreise, zwei Ämter: wer wofür zuständig ist
In Südhessen führen der Kreis Groß-Gerau und der Landkreis Darmstadt-Dieburg getrennte Zuständigkeiten. Wer einen Schädling meldet, sollte wissen, welches Amt zuständig ist und wo die Bekämpfung selbst in der Verantwortung des Eigentümers bleibt.
- Gesundheitsamt
- Lebensmittelüberwachung
- UntereNaturschutzbehörde

- Erst erfassenDer Fall wird aufgenommen, bevor jemand losfährt.
- Termin beim AnrufZeitpunkt und Dringlichkeit werden gleich abgestimmt.
- 28 Städte und GemeindenDrei Teilgebiete sorgen für kurze Wege.
Sie haben Rattenlöcher im Garten entdeckt oder ein Hornissennest unter dem Dach. Die erste Frage ist meist: Wer ist überhaupt zuständig? In Südhessen gibt es darauf keine einheitliche Antwort. Der Kreis Groß-Gerau und der Landkreis Darmstadt-Dieburg führen jeweils eigene Ämter mit eigenen Zuständigkeiten.
Das betrifft das Gesundheitsamt genauso wie die Lebensmittelüberwachung und die Untere Naturschutzbehörde, also die Fachstelle für Artenschutz. Wer den falschen Ansprechpartner kontaktiert, verliert Zeit. Dieser Beitrag ordnet die Zuständigkeiten, bevor Sie eine Fachkraft für die eigentliche Bekämpfung rufen.
Getrennte Ämter, getrennte Aufgaben
Jeder Landkreis in Hessen führt sein eigenes Gesundheitsamt, zuständig für Hygiene und Infektionsschutz. Dazu kommt die eigene Lebensmittelüberwachung, die Gastronomie, Bäckereien und Handel prüft. Und jeder Kreis hat eine eigene Untere Naturschutzbehörde, die über Artenschutz entscheidet, etwa bei Hornissen oder Fledermäusen. Für den Kreis Groß-Gerau und den Landkreis Darmstadt-Dieburg gilt: Beide Kreisverwaltungen arbeiten unabhängig voneinander, mit eigenen Zuständigkeiten für dasselbe Thema.
Bei Rattenbefall auf privatem Grund liegt die Meldestelle beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Bekämpfung selbst bleibt aber Sache des Eigentümers, das Ordnungsamt nimmt die Meldung nur entgegen. In größeren Städten mit eigenem Ordnungsamt läuft das genauso wie in kleineren Gemeinden. Wichtig ist: Die Meldung ersetzt keine Bekämpfung, sie ist nur der erste Schritt der Dokumentation.
Wer ist wofür zuständig
Ein kurzer Überblick über die Ämter, die in Südhessen bei Schädlingsfragen eine Rolle spielen können.
- GesundheitsamtZuständig für Hygiene und Infektionsschutz, jeder Landkreis führt sein eigenes Amt mit eigener Zuständigkeit.
- LebensmittelüberwachungPrüft Gastronomie, Bäckereien und Handel, ebenfalls kreisweise organisiert und getrennt zuständig.
- Untere NaturschutzbehördeEntscheidet über Ausnahmegenehmigungen bei geschützten Arten wie Hornissen oder Fledermäusen.
- Ordnungsamt vor OrtNimmt Meldungen zu Rattenbefall auf privatem Grund an, die Bekämpfung bleibt Sache des Eigentümers.
- Untere DenkmalschutzbehördeMuss bei Holzschutzbehandlungen an geschütztem Fachwerk vorab einbezogen werden.
Lieber einmal fragen als zweimal behandeln
Ein Gespräch, dann steht der Termin und sagen, was nötig ist.
So gehen Sie vor
Diese Reihenfolge hilft, wenn Sie unsicher sind, welches Amt zuerst gefragt ist.
- Art des Befalls klärenPrüfen Sie, ob es sich um Ratten, Insekten oder ein geschütztes Tier wie Hornissen handelt.
- Zuständigkeit prüfenBei geschützten Arten ist die Untere Naturschutzbehörde gefragt, bei Ratten das örtliche Ordnungsamt.
- Meldung einreichenReichen Sie die Meldung beim zuständigen Amt Ihres Landkreises ein, nicht beim Nachbarkreis.
- Fachkraft beauftragenFür die eigentliche Bekämpfung oder fachgerechte Entfernung rufen Sie eine Fachkraft, wir übernehmen die Organisation.
Diese Fehler kosten Zeit
Wer die Zuständigkeiten verwechselt, verzögert die Lösung des eigentlichen Problems.
- Falschen Kreis kontaktiertWer im Nachbarkreis anruft, bekommt keine Hilfe, weil die Zuständigkeit strikt getrennt ist.
- Hornissennest eigenmächtig entferntOhne Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist die Entfernung eines Nests nicht erlaubt.
- Marder oder Waschbär getötetBeide Tiere unterliegen dem Jagdrecht, erlaubt ist nur Vergrämen und das Schließen von Zugängen.
- Vermieter nicht informiertMieter müssen Befall unverzüglich anzeigen, sonst drohen später Nachteile bei der Kostenfrage.
Mehr zum Thema auf der Leistungsseite Ratten & Mäuse — mit Verfahren, Ablauf und häufigen Fragen.
Auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer für die Bekämpfung zuständig; die Ordnungsämter der Städte nehmen Meldungen auf.
Worauf es ankommt
Die Zuständigkeiten in Südhessen sind auf den ersten Blick unübersichtlich, folgen aber einer klaren Logik: Jeder Landkreis regelt Gesundheit, Lebensmittel und Naturschutz selbst, während Ordnungsämter vor Ort Meldungen zu Ratten entgegennehmen. Sobald die Zuständigkeit geklärt ist, geht es an die praktische Lösung. Bei geschützten Arten, bei Fachwerk oder bei hartnäckigem Befall ist eine Fachkraft der richtige nächste Schritt. Rufen Sie an, schildern Sie den Fall, wir schicken jemanden.
Häufige Fragen
Welches Amt ist bei einem Hornissennest zuständig?
Die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises entscheidet über eine Ausnahmegenehmigung, da Hornissen geschützt sind und nicht eigenmächtig entfernt werden dürfen.
Wer zahlt die Rattenbekämpfung in der Mietwohnung?
In der Regel ist der Vermieter zuständig, der Mieter muss den Befall aber unverzüglich anzeigen und die Behandlung dulden.
Darf ich einen Marder selbst vertreiben?
Ja, Vergrämen und das Schließen von Zugängen sind erlaubt, da Marder dem Jagdrecht unterliegen und nicht getötet werden dürfen.
Was gilt bei Schädlingsbefall in Fachwerkhäusern?
Vor einer Holzschutzbehandlung an geschütztem Fachwerk ist die Untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen, damit die Substanz erhalten bleibt.
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Fall aufnehmen
Wir rufen zurück und legen den Termin. Welcher Betrieb ihn übernimmt, sagen wir Ihnen dabei und bestätigen es schriftlich.


